GEHÖRSCHUTZ

In einer Umgebung mit hohem Schallpegel, wie bei der Arbeit in der Nähe von lauten Maschinen (Flughafen, Straßenbau, Industriemaschinen etc.) ist das Tragen eines Gehörschutzes am Arbeitsplatz seit Februar 2006 ab 85 dB(A) vorgeschrieben. Ferner wird auch gefordert, dass vonseiten des Arbeitgebers ab 80 dB(A) geeigneter Gehörschutz zur Verfügung steht. Wir bieten Dir hier ein vollständiges Sortiment an Gehörschutzprodukten für alle Arbeitsplatzsituationen an.